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Kanalbeköderung ab dem 1. Juli 2026: Neue Anforderungen für Rodentizide im Abwassersystem

Was gilt ab dem 1. Juli 2026 für die Kanalbeköderung? Welche Änderungen kommen auf Kommunen, Netzbetreiber und Zweckverbände zu?

Erfahren Sie, welche Vorschriften künftig für Rodentizide im Abwassersystem gelten, welche Übergangsfristen bestehen und wie Sie Ihre Kanalbeköderung rechtssicher organisieren.

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Rodentizide in der Kanalisation bleiben weiterhin erlaubt

Der Einsatz von Rodentiziden in der Kanalisation ist auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ein wichtiges Instrument der kommunalen Rattenbekämpfung. Mit den neuen Zulassungen für antikoagulante Rodentizide ändern sich jedoch die Anforderungen an die Anwendung. Ziel ist ein wirksamer, dokumentierter und umweltgerechter Einsatz zum Schutz von Gewässern und Nicht-Zielorganismen.

Zulassungen für Rodentizide bis 30. Juni 2026

Die bestehenden Zulassungen antikoagulanter Rodentizide wurden zunächst bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Bis dahin dürfen zugelassene Produkte entsprechend ihrer Zulassung und Gebrauchsanweisung eingesetzt werden.

Parallel werden die Produkte neu bewertet. Betreiber sollten daher stets die aktuelle Produktzulassung, das SPC (Zusammenfassung der Produkteigenschaften) sowie die jeweiligen Anwendungsbestimmungen beachten.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?

Nach aktuellem Stand dürfen Rodentizide im Kanalsystem künftig nur noch in geeigneten Köderschutzstationen eingesetzt werden, die einen Kontakt des Köders mit Abwasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.

Damit rückt die technische Umsetzung stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht nur der zugelassene Wirkstoff, sondern auch eine sichere Platzierung, Kontrolle und Dokumentation der Köder.

Übergangsfristen sorgen für Planungssicherheit

Bei Änderungen oder Nichtverlängerungen von Zulassungen gelten grundsätzlich die in der Biozidverordnung vorgesehenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Betreiber können bestehende Produkte innerhalb dieser Fristen weiterhin entsprechend der bisherigen Zulassung verwenden.

Eine kurzfristige Umstellung ist daher in der Regel nicht erforderlich. Wichtig ist, Bestände, Zulassungen und Anwendungsvorgaben frühzeitig zu prüfen.

Rechtssichere Kanalbeköderung: Darauf kommt es an

Für eine rechtskonforme Rattenbekämpfung in der Kanalisation sind künftig drei Punkte entscheidend:

  • Verwendung zugelassener Rodentizide
  • Einsatz sachkundiger Anwender
  • Verwendung geeigneter Köderschutzsysteme

Insbesondere geschlossene Köderschutzsysteme verhindern, dass Rodentizide mit Abwasser in Kontakt kommen, und erleichtern gleichzeitig Kontrolle und Dokumentation.

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Moderne Köderschutzsysteme für die Kanalisation

Mit der Rattenkugel 2.0 bietet UNITECHNICS ein speziell für die öffentliche Kanalisation entwickeltes Köderschutzsystem. Es ermöglicht eine kontrollierte, sichere und praxisgerechte Ausbringung von Rodentiziden und unterstützt Betreiber dabei, die zukünftigen Anforderungen zuverlässig umzusetzen.

Sachkunde bleibt Pflicht

Neben der geeigneten Technik ist die Sachkunde ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Kanalbeköderung. Mitarbeitende müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung qualifiziert sein.

UNITECHNICS bietet hierfür Sachkundelehrgänge und Fortbildungen nach § 15c Gefahrstoffverordnung an – auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung für Kommunen, Zweckverbände und Netzbetreiber.

Fazit: Jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten

Die Kanalbeköderung ab 1. Juli 2026 bleibt weiterhin möglich. Betreiber sollten jedoch frühzeitig ihre eingesetzten Rodentizide, Zulassungen, Köderschutzsysteme und die Sachkunde ihrer Mitarbeitenden überprüfen.

Mit geeigneten Köderschutzsystemen, geschultem Personal und einer lückenlosen Dokumentation lässt sich die Rattenbekämpfung im Abwassersystem auch künftig rechtssicher und wirtschaftlich durchführen.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind Rodentizide in der Kanalisation ab dem 1. Juli 2026 verboten?

Nein. Die Anwendung bleibt grundsätzlich zulässig, allerdings unter strengeren Anwendungsbedingungen.

Was ändert sich bei der Kanalbeköderung?

Rodentizide sollen künftig nur noch in geeigneten Köderschutzstationen eingesetzt werden, die einen Kontakt des Köders mit Abwasser verhindern.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja. Für bestehende Zulassungen gelten nach der Biozidverordnung Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Benötigen Anwender weiterhin eine Sachkunde?

Ja. Die Sachkunde bleibt eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz bestimmter Rodentizide in der Kanalisation.

UniTechnics Nord KG


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Pers. haftender Gesellschafter:
Axel Bohatsch

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