Rattenbekämpfung in der Kanalisation
Rechtliche Vorgaben, Sachkunde und technische Anforderungen für Kommunen und Zweckverbände
Die Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation ist eine dauerhafte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Städte, Gemeinden und Zweckverbände stehen dabei vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben, Umwelt- und Gewässerschutz sowie eine wirksame Schädlingsbekämpfung miteinander in Einklang zu bringen.
Insbesondere Änderungen im Biozidrecht, bei der Zulassung von Rodentiziden sowie bei den Sachkundeanforderungen erfordern eine kontinuierliche Anpassung der betrieblichen Abläufe. Der folgende Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt praxisrelevante Aspekte für kommunale Anwender dar.
Einsatz von Rodentiziden in der Kanalisation
Aktueller Zulassungsstand von Antikoagulantien
Rodentizide mit blutgerinnungshemmender Wirkung (Antikoagulantien) werden weiterhin zur Rattenbekämpfung im Abwassersystem eingesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die bestehenden Zulassungen dieser Wirkstoffe als zuständige Behörde bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Diese Verlängerung dient der Sicherstellung eines geordneten Übergangs im Rahmen der anstehenden Wiederzulassungen und soll Unterbrechungen bei der Umsetzung kommunaler Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.
Darüber hinaus hat die BAuA bestätigt, dass die allgemeinen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gemäß Artikel 52 der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 auch im Zusammenhang mit der Wiederzulassung der Antikoagulantien im Sommer 2026 Anwendung finden.
Rodentizide mit bestehender Zulassung
Regelungen nach dem 30. Juni 2026
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der derzeitigen Zulassungen besteht bei vielen Kommunen und Zweckverbänden Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren Verwendung von Rodentiziden mit bestehender Zulassung, die nach dem 30. Juni 2026 noch verfügbar sind.
Hierzu ist festzuhalten:
- die befallsunabhängige Dauerbeköderung
- sowie das Einhängen von Ködern an einem Draht im Kanalschacht
wurden nicht untersagt. Diese Anwendungen wurden auf Initiative des Umweltbundesamtes lediglich nicht in die neuen Zulassungen ab dem 1. Juli 2026 aufgenommen.
Anwendung während der Übergangsfristen
Für Produkte mit bestehender Biozidzulassung gilt:
Während der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen dürfen diese Rodentizide weiterhin entsprechend der ursprünglichen Zulassung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.
Ein ausdrückliches Verbot dieser Anwendungen besteht nicht. Abweichende Anwendungsvorgaben liegen für diese Produkte nicht vor.
Nach derzeitiger Auskunft der BAuA ergeben sich – sofern keine weitere Verlängerung erfolgt – folgende Fristen:
- Abverkaufsfrist: bis 27. Dezember 2026
- Aufbrauchfrist: bis 25. Juni 2027
Die Fristen beginnen mit dem Ende der bestehenden Zulassung am 30. Juni 2026.

Sachkundeanforderungen für kommunale Anwender
Fortbildungspflicht nach § 15c Gefahrstoffverordnung
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2021 wurden die Anforderungen an die Sachkunde bei der Anwendung bestimmter Biozidprodukte neu geregelt. Für Tätigkeiten nach § 15c GefStoffV gilt:
- Sachkundenachweise besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren
- Die Gültigkeit kann durch die Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang jeweils um weitere 6 Jahre verlängert werden
Für Sachkundige, die ihren Nachweis vor Oktober 2021 erworben haben, endet die Übergangsfrist am 28. Juli 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine anerkannte Fortbildung erforderlich.
Anerkannte Fortbildungsangebote
Nachdem lange Zeit keine anerkannten Fortbildungsangebote zur Verfügung standen, hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) im Oktober 2025 erstmals entsprechende Lehrgänge anerkannt. Damit besteht nun eine rechtssichere Grundlage zur Verlängerung bestehender Sachkundenachweise.
Sachkundelehrgang Rattenbekämpfung in der Kanalisation
Hier finden Sie aktuelle Lehrgänge zum Thema Rattenbekämpfung in der Kanalisation.
Für Mitarbeitende von Kommunen, Zweckverbänden und beauftragten Dienstleistern werden regelmäßig Sachkundelehrgänge zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation angeboten. Die Lehrgänge vermitteln die für den kommunalen Bereich relevanten rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundlagen.
Inhalte des Lehrgangs
- Aktuelle rechtliche Vorgaben zu Bioziden und Rodentiziden
- Anwendungsvorschriften und Dokumentationsanforderungen
- Einsatz von Köderschutzsystemen im Kanalnetz
- Grundlagen einer sachgerechten und nachvollziehbaren Rattenbekämpfung
Mit erfolgreicher Teilnahme verlängert sich die Gültigkeit des jeweiligen Sachkundenachweises um weitere 6 Jahre, beginnend mit dem Datum der Fortbildung.
Weitere Sachkundelehrgänge sind vorgesehen und werden fortlaufend angeboten.
Zusätzlich können Inhouse-Lehrgänge für kommunale Betriebe und Zweckverbände individuell abgestimmt werden.
Ergänzung: Erweiterung der Sachkunde auf die oberirdische Rattenbekämpfung
Darüber hinaus besteht für Teilnehmende der Sachkundelehrgänge zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation die Möglichkeit, ihre Sachkunde durch eine ergänzende 1-Tagesschulung auf die oberirdische Bekämpfung von Nagetieren zu erweitern.
Diese Zusatzqualifikation ist insbesondere für die Kommunalwirtschaft von Bedeutung, da Mitarbeitende von Bauhöfen häufig sowohl das Kanalnetz als auch kommunale Liegenschaften, öffentliche Flächen und Gebäude betreuen. In einzelnen Bundesländern – insbesondere Bayern – ist eine zunehmende Nachfrage nach dieser Ergänzungsschulung zu verzeichnen.
Durch die Kombination beider Schulungen können Kommunen ihre Mitarbeitenden rechtssicher, effizient und flexibel für den gesamten Aufgabenbereich der kommunalen Nagerbekämpfung qualifizieren.
Technische Aspekte der Rattenbekämpfung
Köderschutzsysteme in der Kanalisation
Der Einsatz geschlossener Köderschutzsysteme ist Bestandteil moderner Konzepte zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation. Sie ermöglichen eine kontrollierte Anwendung von Rodentiziden und unterstützen die Einhaltung von Umwelt- und Gewässerschutzanforderungen.
Mit Blick auf die ab 1. Juli 2026 erneut zugelassenen Rodentizidpräparate ist hervorzuheben, dass diese ausschließlich in Verbindung mit Köderstationen eingesetzt werden dürfen, die die Anforderungen des Umweltbundesamtes erfüllen und über eine Anerkennung nach § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügen.
Eine offene Ausbringung oder der Einsatz nicht anerkannter Systeme ist für diese Präparate künftig nicht mehr zulässig. Kommunen und Zweckverbände sollten daher frühzeitig prüfen, ob die eingesetzten Köderschutzsysteme den zukünftigen Anforderungen entsprechen.
Rattenkugel 2.0 – §-18-anerkanntes Köderschutzsystem
Die Rattenkugel 2.0 wurde speziell für den Einsatz in der öffentlichen Kanalisation entwickelt. Sie ist gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz zertifiziert und vom Umweltbundesamt geprüft.
- B-Nummer: B-0332-00-00
Damit steht Kommunen und Zweckverbänden ein anerkanntes, rechtssicheres Köderschutzsystem zur Verfügung, das die Anforderungen für den Einsatz wiederzugelassener Rodentizide ab 2026 erfüllt.
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