Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?
Offensichtliche Schäden, Beschwerden von Bürgern oder ein aktives Monitoring sind Auslöser für konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten und anderen Schadnagern in der Kanalisation. Wurde zunächst mit ungiftigen Ködern sicher festgestellt, dass Rattenbefall vorliegt, wird dieser in den meisten deutschen Städten und Kommunen mithilfe von Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern bekämpft. Die als Rodentizide bezeichneten Nagetierbekämpfungsmittel hemmen die Blutgerinnung und führen mehrere Tage nach Köderaufnahme zum Tod durch inneres Verbluten.
Wichtig ist bei dieser gängigen und meistangewandten Methode, dass die im Köder befindlichen Giftstoffe insbesondere bei Starkregen und Rückstauereignissen nicht im Abwasser freigesetzt werden. Da Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserreinigung in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden, bestünde die Gefahr, dass sie mit dem gereinigten Abwasser in Gewässer eingeleitet würden. Um dies zu verhindern, bestehen EU-weit strikte und rechtsverbindliche Regelungen für die Verwendung von Rodentiziden.

Diese Mittel, für die gleich wirksame und doch weniger gefährliche Alternativen fehlen, sind zulassungspflichtig nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Angewendet werden dürfen sie nur nach den Bestimmungen der „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch geschulte berufsmäßige Verwender“. Das bei den Betreibern abwassertechnischer Anlagen dafür zuständige Betriebspersonal absolviert dazu regelmäßige Schulungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Dort, wo vorab ein Befall festgestellt wurde, können die Köder in wasserdichten Köderschutzstationen ausgebracht und kontrolliert werden: zunächst nach ca. 14 Tagen und danach spätestens alle zwei bis drei Wochen. Nach Beendigung der Maßnahme sind die Köder aus dem Abwassersystem zu entfernen.
Daniel Jehring gibt Ihnen zu dieser Thematik gern weitere Auskünfte oder bespricht mit Ihnen einen konkreten Anwendungsfall.
Kontaktdaten: Daniel Jehring, UNITECHNICS Niederlassung Schwerin
Telefon: +49 15140102784
E-Mail: d.jehring@unitechnics.de

Schwerin




+49 385 343 371-20
+49 385 343 371-31
info@unitechnics.de