KARL
KARL-Talk
Wir freuen uns, Ihnen unser neues monatliches Format vorzustellen: den KARL-Talk, jeden 3. Dienstag im Monat. Die Themen werden im Voraus bekannt gegeben.
Agenda KARL-Talk (45 Minuten):
- Vorstellungsrunde
- Impulsvortrag (5-10 Minuten)
- Diskussion / Austausch
- Feedback / Ausblick
Seien Sie dabei, vernetzen Sie sich und tauschen Sie sich zu aktuellen Themen aus!
KARL-Talk-Termin
jeden dritten Dienstag im Monat
zum Microsoft-TEAMS-Meeting
Besprechungs-ID: 347 929 771 951
Kennung: 7Lk8HQ
Datum |
Inhalt |
Thema |
15.10.2024 |
Artikel 6+7 |
Zweit- und Drittbehandlung |
19.11.2024 |
Artikel 8-10 |
Viertbehandlung, erweiterte Herstellerverantwortung + Organisation |
17.12.2024 |
Artikel 11 |
Energieneutralität |
21.01.2025 |
Artikel 12+13 |
grenzüberschreitende Zusammenarbeit + örtliche Klimabedingungen |
18.02.2025 |
Artikel 14 |
Einleitungen von nicht häuslichem Abwasser |
18.03.2025 |
Artikel 15 |
Wasserwiederverwendung |
15.04.2025 |
Artikel 16+17 |
Biologisch abbaubaren nicht häusliches Abwasser + Überwachung von kommunalem Abwasser |
20.05.2025 |
Artikel 18+19 |
Risikobewertung und Risikomanagement + Zugang zur Sanitärversorgung |
17.06.2025 |
Artikel 20+21 |
Klärschlamm und Rückgewinnung von Ressourcen + Überwachung |
15.07.2025 |
Artikel 22+23 |
Informationen über die Überwachung der Durchführung + Nationales Durchführungsprogramm |
19.08.2025 |
Artikel 24-35 |
Information der Öffentlichkeit + Zugang zur Justiz + Schadensersatz + Ausübung der Befugnisübertragung + Ausschuss + Sanktionen + Evaluierung + Überprüfung + Aufhebung der Übergangsbestimmungen + Umsetzung + Inkrafttreten + Adressaten |
Herausforderung
Am 29. Januar 2024 wurde sich auf die Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL, auch engl. UWWTD) geeinigt. Am 10. April 2024 stimmte das EU-Parlament ebenfalls dafür ab und nun ist auch die Zustimmung des EU-Rates erfolgt. Die Abstimmung fand am 5. November 2024 statt und die KARL wurde mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Anschließend gilt die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und muss innerhalb von 30 Monaten in das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Welche Änderungen in der deutschen Gesetzgebung noch ergänzt werden, wird sich zeigen. Neben den Vorschriften für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser, werden noch weitere Themen in der Richtlinie aufgenommen und Anforderungen gestellt. Zusammengefasst geht es nun auch um den Gesundheitsschutz, die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Verbesserung der Energiebilanz auf Kläranlagen bzw. deren Energieneutralität, den Weg zur Kreislaufwirtschaft und einen sicheren und kostenlosen Zugang zur Sanitärversorgung für alle. Übergeordnet soll mehr Transparenz geschaffen werden und die Überwachung der geforderten Grenzwerte soll einheitlich für alle Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Eine große Errungenschaft ist außerdem die Umsetzung des Verursacherprinzips in Bezug auf Spurenstoffe aus Humanarzneimittel und Kosmetika.
Themen der KARL (auszugsweise)
- Integrierte Pläne der Abwasserbewirtschaftung
- Regelungen für die Zweitbehandlung
- Regelungen für die Drittbehandlung
- Einführung einer Viertbehandlung
- Erweiterte Herstellerverantwortung
- Klärschlamm und Rückgewinnung von Ressourcen
- Energieaudits und Energieneutralität
- Gesundheitsparameter-Monitoring
- Wasserwiederverwendung
- Überwachung
- Transparenz
- Zugang zu Sanitärversorgung
- Regelungen für Grenzüberschreitende Kooperationen
- Erweiterte Klagerechte
Lösung
Mit einem Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren steht UNITECHNICS Kommunen und Betreibern kompetent zur Seite und meistert gemeinsam mit ihnen jede Herausforderung. Wir haben eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit den Themen der KARL beschäftigt und sich an den Fragestellungen unserer Kundinnen und Kunden orientiert, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen einen (digitalen) Informationstermin an, bei dem wir über die Details der Richtlinie informieren und den Umsetzungsbedarf auf ihrer Kläranlage sprechen. Die Umsetzung in nationales Recht wird weitere Anforderungen mit sich bringen und wir werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt. Bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien zur vierten Reinigungsstufe sind wir gerne beteiligt und durch den bisherigen „Energy-Check“ können wir ebenfalls ihre Energieaudits übernehmen. Für die Themen der KARL haben wir Mitarbeitende, die sich bestens auskennen und individuelle Lösungen für ihre Kläranlage und den Kanal finden werden.